Zweitgutachten

Ein Zweitgutachten muss vom Hundebesitzer beantragt werden und muss von jener Dysplasiekommission durchgeführt werden, welche das Erstgutachten nicht erstellt hat.

Die Dysplasieunterlagen für ein Zweitgutachten werden ebenfalls online über die PetHealthData-Plattform eingereicht (s. Dysplasieunterlagen).

Grundsätzlich können für ein Zweitgutachten die Röntgenaufnahmen des Erstgutachtens allein oder zusammen mit neuen Röntgenaufnahmen eingereicht werden.

Für ein Zweitgutachten der Ellbogen können die Röntgenaufnahmen des Erstgutachtens zusammen mit neuen Röntgenaufnahmen oder einer CT-Studie von beiden Ellbogen eingereicht werden.

Für das Zweitgutachten sind folgende Dokumente einzureichen:

  • Sämtliche Röntgenbilder des Erstgutachtens
  • Erwünscht ist zudem das Einverständnis des Rasseclubs, dass ein Zweitgutachten zu diesem Hund durchgeführt werden darf.

Der Zweitgutachter kann neue Röntgenbilder oder Bilder weiterer Untersuchungstechniken anfordern.